Was kostet die Behandlung?

Die osteopathische Behandlung wird in meiner Praxis als Heilpraktikerleistung erbracht und entsprechend privat in Rechnung gestellt. Die Kosten für eine Sitzung orientieren sich am zeitlichen Aufwand und betragen ab dem 01.07.2026:

  • 95-105 Euro pro Termin (ca. 50-60 Minuten) für gesetzlich Versicherte Erwachsene
  • Der 1. Termin dauert auf Grund der ausführlichen Anamnese ca 75 Minuten und kostet 120 Euro

Die aktuellen Kosten bis 06.2026 können Sie gerne bei mir anfragen.

Bei einer Heilpraktikerzusatzversicherung oder bei Privat Versicherten richte ich mich nach dem Gebührenkatalog für Heilpraktiker. Die Kosten können hier abweichen.

Je nach Versicherungsstatus gibt es eventuell die Möglichkeiten einer Kostenteilerstattung durch Ihre Krankenkasse – eine Gewähr für anteilige oder volle Kostenübernahme kann ich nicht geben. Dies hängt von Ihrer Krankenkasse bzw Versicherung ab.

Sollte es Ihnen momentan nicht möglich sein diese Kosten für eine notwendige Behandlung zu bewerkstellingen, wenden Sie sich bitte an mich.

Gesetzlich Versicherte

Manche gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten für Osteopathie teilweise, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind – zum Beispiel, wenn ein ärztliches Privatrezept oder eine formlose Empfehlung vorliegt.

Die Höhe der Erstattung sowie die Anzahl der erstattungsfähigen Sitzungen pro Jahr sind von Kasse zu Kasse unterschiedlich.

Eine aktuelle Übersicht, welche gesetzliche Krankenkasse in welchem Umfang Kosten übernimmt, finden Sie hier:

www.osteopathie-krankenkasse.de/kostenuebernahme

www.hpo-osteopathie.de/fuer-patienten/liste-krankenkassen

Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer Kasse über die genauen Bedingungen und bringen Sie ggf. die notwendige ärztliche Bescheinigung mit.

Privat Versicherte & Beihilfe

Private Krankenversicherungen sowie die Beihilfe übernehmen die Kosten für osteopathische Behandlungen in der Regel teilweise, sofern Leistungen nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) in Ihrem Tarif enthalten sind. Bitte klären Sie dies vorab mit Ihrer Versicherung. Auch hier kann ein ärztliches Privatrezept notwendig sein.

Gesetzlich Versicherte mit Heilpraktiker-Zusatzversicherung

Wenn Sie eine private Zusatzversicherung abgeschlossen haben, die Heilpraktikerleistungen einschließt, werden die Kosten in vielen Fällen anteilig oder vollständig übernommen. Dies richtet sich nach den Vertragsdetails. Auch hier empfiehlt sich ein kurzer Blick in Ihre Vertragsunterlagen oder ein Anruf bei Ihrer Versicherung. Die Leistungen werden nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) abgerechnet.

Sie erhalten nach jeder Behandlung zeitnah eine Rechnung, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.

Terminabsagen

Bitte beachten Sie, dass meine Praxis als reine Bestellpraxis geführt wird. Die für Sie reservierten Termine sind ausschließlich für Sie eingeplant und können bei sehr kurzfristigen Absagen nicht anderweitig vergeben werden.
Daher bitte ich Sie, Terminabsagen spätestens bis 24 Stunden vor dem Termin mir mitzuteilen.

Kurzfristige Terminabsagen (weniger als 24 Stunden vor dem Termin) werden privat mit einer Ausfallpauschale in Rechnung gestellt, sofern der Termin nicht anderweitig besetzt werden konnte.
Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis.

So erreichen Sie mich: osteopathie.boenisch@posteo.de